Es hat Spielschulden, kann Miete und Strom nicht mehr bezahlen und erwartet jederzeit die fristlose Kündigung und eine Strafanzeige, da er dem Taxiunternehmen, bei dem angestellt ist, die Einnahmen vorenthält. Arglos ist das Opfer, wenn es sich zum Tatzeitpunkt keines Angriffs durch den Täter versieht. Schließlich tötete er seine im Ehebett schlafende Frau, indem er ihr mit einem schweren Hammer neun wuchtige Schläge gegen den Kopf versetzte. Aufgrund der Entscheidung des Großen Senats aus dem Jahr 1981 sieht der jetzige 5. – Arglosigkeit: Zustand, in dem sich das Opfer zum Zeitpunkt der Tat keines tätlichen Angriffs durch diesen konkreten Täter versieht. 10 m.w.N.). Auch eine Tötung zum vermeintlich „Besten“ des Opfers zeichnet sich allein durch ein solches besonderes Motiv aus (vgl. Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. Der BGH hat zu einem besonderen Fall und dem Mordmerkmal der Heimtücke entschieden: An der erforderlichen feindseligen Willensrichtung könne es nur dann mangeln, wenn die Tötung dem Wunsch des Opfers entspricht, so die Richter. Seinen Job als Taxifahrer verlor der ehemalige LKW-Unternehmer, der sich bereits von 2004 bis 2011 in der Privatinsolvenz befand, ebenfalls, nachdem er angefangen hatte, die Bareinnahmen als Taxifahrer nicht mehr an seinen Arbeitgeber abzuführen. 07.04.2021 Im Rahmen des § 211 kann sich die Frage stellen, ob über die Kriterien der Arg- und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung auch noch ein verwerflicher Vertrauensbruch bei der Heimtücke zu fordern ist. Ich habe zwei Fälle gelesen, einmal wurden die Mordmerkmale (bis auf die Rechtsfolgenlösung) im objektiven Tatbstand ausgelegt und bei einem anderen Fall im subjektiven Tatbstand ausgelegt. handelt heimtückisch, wer bei der Tötung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt. Heimtücke-versuchter Mord. Wehrlosigkeit bedeutet, dass der Angegriffene in seiner Verteidigung aufgrund der Arglosigkeit eingeschränkt oder außer Stande ist (Eisele JuS 2019, 1124). Der BGH (a.a.O.) Mai 2019, § 211 Rn. 17.07.2019 Über einen gemeinsamen Suizid sprach das Paar allerdings nicht, auch sonst wurde die Frau nicht in die von ihrem Mann als hoffnungslos empfundene Situation eingeweiht. Ansonsten hat ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied (Urt. Aus dem Vorliegen und der konkreten Beschaffenheit solcher Schuldmomente könnten die „Grenzfälle“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erwachsen, in denen die Frage der Verhältnismäßigkeit der lebenslangen Freiheitstrafe Berechtigung gewänne.“. Die ältere Entscheidung des BGH, die das Mordmerkmal der Heimtücke tatbestandlich einschränkte, wenn der Täter glaubt, zum Besten seines Opfers zu handeln und ihm daher die feindliche Willensrichtung fehle, sei überholt (BGH, Beschluss v. 22.9.1956, GSSt 1/56). [1] Der Entscheidung des BGH (Urteil v. 19.06.2019 – 5 StR 128/19, besprochen in NJW 2019, 2413) liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 62jährige Taxifahrer A ist finanziell am Ende. April 2008 (LG Berlin) Mord und "eigenmächtige Sterbehilfe" (niedrige Beweggründe; Heimtücke bei vermeintlich mildtätiger Erlösung von unheilbaren Krankheiten: feindliche Willensrichtung, schutzbereite Dritte). Mai 1981 – GSSt 1/81, BGHSt 30, 105). Heimtücke bedeutet in der deutschen Sprache eine hinterlistige Bösartigkeit, jemand hat z. Motive für eine ansonsten heimtückische Tötung könnten, von Ausnahmefällen abgesehen, regelmäßig nicht auf der Tatbestandsseite, sondern lediglich bei der Prüfung der Rechtsfolgenlösung berücksichtigt werden, so der BGH. Mord­merk­mal: Heim­tü­cke – und die feind­se­li­ge Willensrichtung. Sie nahm Psychopharmaka. „feindselige“ Willensrichtung“? Einziges Tatmotiv war – nach den Feststellungen des Schwurgerichts –, seiner Ehefrau durch die Tötung ein Leben im finanziellen Ruin zu ersparen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Revision ein, über die nun die Leipziger* Richter zu entscheiden hatten. Dezember 1957 – GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 143) hat 1956 entschieden, in Fällen der vorliegenden Art eine tatbestandliche Einschränkung über das zusätzliche Merkmal der „feindlichen Willensrichtung“ vorzunehmen. Nach h.M. handelt heimtückisch, wer in feindseliger Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Damit können besondere, nachvollziehbare Motive auf der Ebene der Strafzumessung berücksichtigt werden. Mai 1981, aaO, S. 119). B. ein heimtückisches Wesen. Zwar habe der Angeklagte seine Ehefrau unter bewusster Ausnutzung ihrer Arg- und Wehrlosigkeit erschlagen. Dieses Thema "ᐅ Heimtücke-versuchter Mord - Strafrecht / Strafprozeßrecht" im Forum "Strafrecht / Strafprozeßrecht" wurde erstellt von ksch, 1.Februar 2012. „Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Tötung in einer Situation geschieht, in der das Opfer zu einer autonomen Willensbildung selbst nicht in der Lage ist und der Täter zu seinem vermeintlich Besten zu handeln glaubt….Mitleid kann die Annahme eines Heimtückemordes dabei allerdings nur ausschließen, wenn es sich aus einer objektiv nachvollziehbaren Wertung ableitet, die der Vermeidung schwersten Leidens den Vorrang gibt.“, „Ferner kann ein Ausnahmefall beim sogenannten erweiterten Suizid … gegeben sein. Eine einschneidende Einschränkung des Tatbestandsmerkmals "Heimtücke" liegt ferner darin, daß der Angriff des Täters zusätzlich zu dem Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit auch von einer feindlichen Willensrichtung gegen das Opfer getragen werden muß (BGHSt 9, 385 (390); 11, 139 (143)). Auch kannte sie die Pläne des A nicht, so dass davon ausgegangen werden muss, dass sie sich arglos zu Bett begab und infolge dessen auch wehrlos war. Im vorliegenden Fall ist zu bedenken, dass A aus Verzweiflung und zu dem, nach seiner Vorstellung, „vermeintlich Besten“ des Opfers gehandelt hat. Wegen einer Blasenschwäche war sie inkontinent. Von einem solchen ist allerdings nur auszugehen, wenn der Täter – anders als hier – in Willensübereinstimmung mit dem Opfer aus dem Leben scheiden will und es entsprechend dem gemeinsamen Tatplan übernimmt, dieses und sich selbst zu töten …. feindliche Willensrichtung Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) Dresden glaubte der Angeklagte, seine Ehefrau mit all diesen existenzbedrohenden Tatsachen verschonen zu müssen. Allerdings gibt er das eingrenzende Tatbestandsmerkmal der „feindlichen Willensrichtung“ dann gleichwohl nicht ganz auf, beschränkt dessen Bejahung aber auf 2 Ausnahmefälle. Was ist der Sinn und Zweck der feindlichen Willensrichtung? Nimm deinen persönlichen Repetitor mit nach Hause! Rechtsprechung | Feindliche Willensrichtung Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der Arg- und darauf beruhenden Wehrlosigkeit. a) Heimtücke Das sehr klausurrelevante Mordmerkmal der Heimtücke wird definiert als „bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosig-keit des Opfers“.1 Oft wird bereits in der Definition ergän-zend darauf hingewiesen, dass die Tötung „in feindlicher Willensrichtung“ erfolgen muss. Der BGH (Große Senat für Strafsachen - Beschluss vom 22. Der Begriff „Heimtücke” hat nach allgemeinem Sprachgebrauch eine feindliche Willensrichtung des Täters gegen das Opfer zum Inhalt. ), Incoterms® 2020 für Fortgeschrittene - Teil 2/2, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht im Fernstudium/online, Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Raser wegen verbotenen Kraftfahrtrennens verurteilt - "Die Auto­bahn als Spiel­wiese gebraucht", Hochstapelei vor Gericht - Eine Pro­vo­ka­tion für die Justiz, BGH zum Verkauf von Hanftee - Nur wenn sich wir­k­lich nie­mand berau­schen kann, OLG hebt Freispruch für "Stealthing" auf - Heim­lich unge­schützter Gesch­lechts­ver­kehr ist strafbar, OLG Dresden verurteilt weitere Unterstützer der "Gruppe Freital" - "Freun­des­kreis einte ras­sis­ti­sche Gesin­nung". Zu beachten ist dabei natürlich erneut, dass, würde der Täter sein Opfer vorher fragen, es schon nicht mehr arglos wäre. Heimtücke Nach ständiger Rspr. Ob es darüber hinaus aber Restriktionen geben muss und wie diese aussehen sollen, wird unterschiedlich bewertet. "feindliche Willensrichtung" bei Heimtücke ist, ist eben nicht trivial. bb) Wehrlosigkeit. Dem folgt die Literatur weitestgehend. mit der sog. Dieses kann fehlen, wenn der Täter „zum Besten“ des Opfers handelt. Es geriet mit Mietzahlungen in Rückstand, zwischenzeitlich wurde sogar der Strom abgestellt. §§ 212, 211 StGB strafbar gemacht haben könnte. Was die sog. Nachdem die ahnungslose E sich zu Bett begeben hat, nimmt er einen Hammer und erschlägt diese mit 9 wuchtigen Schlägen. Die Definition des Mordmerkmals der Heimtücke bei § 211 StGB ist höchst streitig. Rechtsfolgenlösung:Sofern die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht schuldangemessen erscheint, sind „außergewöhnliche Umstände“ über die Rechtsf… Mordmerkmals der Heimtücke privilegiert würde. Die 16 Jahre ältere Ehefrau des Mannes litt zuletzt mit fast 78 Jahren unter schweren gesundheitlichen Einschränkungen. Das Opfer ist zu einer autonomen Entscheidung nicht fähig: Das Opfer ist mit seiner Tötung einverstanden (so beim erweiterten, einseitig fehlgeschlagenen Suizid). Kapitel Die Rechtsprechung des BGH zu den sogenannten Grenzfällen der Heimtücke 39 ... Feindliche Willensrichtung als normative Restriktion 184 Wehrlos ist, wer aufgrund seiner Arglosigkeit keine oder nur eine reduzierte Möglichkeit zur Verteidigung hat. Der Begriff "Heimtücke" hat nach allgemeinem Sprachgebrauch eine feindliche Willensrichtung des Täters gegen das Opfer zum Inhalt. Seine 16 Jahre ältere Ehefrau E, die eine Hirnblutung erlitten hat und physisch sowie psychisch krank ist, weiß zwar, dass die finanzielle Situation angespannt ist, hat aber keine genaue Kenntnis von den existenzbedrohenden Ausmaßen. Entscheidend ist hier die subjektive Wahrnehmung des B, … Arglos … Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. BGH 5 StR 525/07 - Beschluss vom 3. Mord aus Mitleid Zuvor hatte sich die finanzielle Situation des Paares aufgrund der Spielsucht des angeklagten Ehemannes zunehmend verschlechtert. Denn nach der Definition der Rechtsprechung handelt heimtückisch, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst ausnutzt. bei der Tötung des Haustyrannen und bei dem sog. Trotz ihrer körperlichen und seelischen Gebrechen sei die Getötete nämlich nicht derart beeinträchtigt gewesen, dass sie zu einer autonomen Willensbildung und -äußerung nicht mehr in der Lage gewesen wäre. Heimtückisch tötet, wer in feindlicher Willensrichtung die objektiv gegebene Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. E. Heimtücke als normatives Tatbestandsmerkmal 36 F. Gefahren der normativen Restriktion - und ihre Beherrschung 38. Während dies auf der Ebene des Tatbestandes keine Differenzierungen zulasse, könnten sich erhebliche Unterschiede bei der Schuld ergeben wie etwa bei affektiver Antriebslage, besonderen Beweggründen oder der Belastung des Täters durch Provokation und Konflikt (aaO, S. 117). Das Leid der Welt sollst du nicht ertragen, Antonia Cohrs www.examensgerecht.de 1 DAS LEID DER WELT SOLLST DU NICHT ERTRAGEN BGH, Urteil vom 19.6.2019 – 5 StR 128/19, BGH NJW 2019, 2413 Der BGH führt dazu aus: „Denn außergewöhnliche Umstände im oben genannten Sinne hat der Große Senat in seiner späteren Entscheidung gerade in besonderen Motiven für die Tötung erblickt, namentlich bei durch notstandsähnliche, ausweglos erscheinende Situationen motivierte, in großer Verzweiflung, aus tiefem Mitleid oder aus „gerechtem Zorn“ aufgrund einer schweren Provokation begangenen Taten (BGH, Beschluss vom 19. Welche Aufgabe erfüllt sie denn? Es kommt deshalb darauf an, ob das Opfer im konkreten Tatzeitpunkt mit Feindseligkeiten des Täters rechnete. Diese Arglosigkeit kann mit in den Schlaf genommen werden, da derjenige, der sich schlafen legt, dies in dem Vertrauen tut, ihm werde während des Schlafes nichts passieren. Die Definition des Mordmerkmals der Heimtücke bei § 211 StGB ist höchst streitig. Für Informationen über aktuelle Gerichtsurteile, Neuigkeiten zum Jurastudium und Prüfungstipps. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreizehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auflage München 2014, § … , https://www.lto.de/persistent/a_id/36525/ (abgerufen am: Aufgrund der sich verschlechternden Mobilität und ihrer psychischen Niedergedrücktheit verließ sie nur selten die Wohnung und hatte die Außenkontakte auf ein Minimum reduziert. 55 f.) und kann auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats auf der Tatbestandsebene grundsätzlich nicht zur Einschränkung des Mordmerkmals der Heimtücke führen.“. 17 Ignor hält die schwerpunktmäßig opferorientierte Ausle-gung der Heimtücke für problematisch. Relevanz erlangt dieser Streit u.a. Ein solcher Ausnahmefall könne etwa dann vorliegen, wenn die Tötung in einer Situation geschieht, in der das Opfer zu einer autonomen Willensbildung selbst nicht in der Lage ist und der Täter zu seinem vermeintlich Besten zu handeln glaubt, so der BGH weiter. Bei der Heimtücke verlangt die Rechtsprechung die feindliche Willensrichtung und die Lit. 18 Zum einen habe dies – da die Gerichte auch auf die Gesinnung (feindliche Willensrichtung, Ausnutzungsbewusstsein) oder … verwerflicher Vertrauensbruch. Zu prüfen ist nun, ob A sich gem. Der BGH schränkt das Mordmerkmal der Heimtücke durch zwei Maßnahmen weiter ein: Er fordert zusätzlich ein Handeln in feindseliger Willensrichtung. Es fehle aber an der feindseligen Willensrichtung des Vorgehens, weil er in dem Glauben getötet habe, zum Besten seines Opfers zu handeln. Senat des BGH die frühere Rechtsprechung zur „feindlichen Willensrichtung“ als überholt an. Einigkeit besteht zunächst dahingehend, dass der Täter bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzen muss.